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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 14 U 60/18 B   

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https://dejure.org/2018,88767
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 14 U 60/18 B (https://dejure.org/2018,88767)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.03.2018 - L 14 U 60/18 B (https://dejure.org/2018,88767)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. März 2018 - L 14 U 60/18 B (https://dejure.org/2018,88767)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 196/15 B

    Überprüfbarkeit ablehnender Entscheidungen über Protokollberichtigungsanträge im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 14 U 60/18
    Das Bundessozialgericht hat dies in seiner Entscheidung vom 23. Juli 2015 (Az.: B 5 R 196/15 B) ausdrücklich bestätigt und unter Hinweis auf die Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH - Beschluss vom 14. Juli 2004 - Az.: XII ZB 268/03 - zitiert nach juris) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG - Beschluss vom 25. November 2008 - Az.: 3 AZB 64/08 - zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine Beschwerde gegen eine sachliche Berichtigung des Protokolls nicht statthaft ist, weil das Beschwerdegericht mangels Teilnahme an der Sitzung zu einer Überprüfung nicht imstande sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 3 KA 39/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 14 U 60/18
    Für eine grundsätzliche Unanfechtbarkeit spricht insbesondere, dass das Rechtsmittelgericht an der Sitzung nicht teilgenommen hat und daher deren Ablauf nicht kennt und den Sachverhalt nicht überprüfen kann (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 122 Rn. 9; vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. August 2013 - Az.: L 3 KA 39/13 B sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - Az.: L 4 U 697/12 B - zitiert nach juris) hat.
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 14 U 60/18
    Das Bundessozialgericht hat dies in seiner Entscheidung vom 23. Juli 2015 (Az.: B 5 R 196/15 B) ausdrücklich bestätigt und unter Hinweis auf die Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH - Beschluss vom 14. Juli 2004 - Az.: XII ZB 268/03 - zitiert nach juris) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG - Beschluss vom 25. November 2008 - Az.: 3 AZB 64/08 - zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine Beschwerde gegen eine sachliche Berichtigung des Protokolls nicht statthaft ist, weil das Beschwerdegericht mangels Teilnahme an der Sitzung zu einer Überprüfung nicht imstande sei.
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 14 U 60/18
    Das Bundessozialgericht hat dies in seiner Entscheidung vom 23. Juli 2015 (Az.: B 5 R 196/15 B) ausdrücklich bestätigt und unter Hinweis auf die Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH - Beschluss vom 14. Juli 2004 - Az.: XII ZB 268/03 - zitiert nach juris) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG - Beschluss vom 25. November 2008 - Az.: 3 AZB 64/08 - zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine Beschwerde gegen eine sachliche Berichtigung des Protokolls nicht statthaft ist, weil das Beschwerdegericht mangels Teilnahme an der Sitzung zu einer Überprüfung nicht imstande sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - L 4 U 697/12

    Ablehnung einer Protokollberichtigung durch das Sozialgericht - Beschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 14 U 60/18
    Für eine grundsätzliche Unanfechtbarkeit spricht insbesondere, dass das Rechtsmittelgericht an der Sitzung nicht teilgenommen hat und daher deren Ablauf nicht kennt und den Sachverhalt nicht überprüfen kann (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 122 Rn. 9; vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. August 2013 - Az.: L 3 KA 39/13 B sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - Az.: L 4 U 697/12 B - zitiert nach juris) hat.
  • OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 161/15

    "Tönnies"-Verfahren - Geschäftsführer bleibt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 14 U 60/18
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Osnabrück vom 5. März 2018 (Az.: S 8 U 161/15) wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2018 - L 14 U 101/18
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 29. März 2018 zum Verfahren L 14 U 60/18 B wird als unzulässig verworfen.

    Die Anhörungsrüge des Klägers richtet sich gegen den Senatsbeschluss vom 29. März 2018 (Az.: L 14 U 60/18 B), mit dem dessen Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Osnabrück vom 5. März 2018 (Az.: S 8 U 161/15) als unzulässig verworfen wurde, weil die Entscheidung des SG über den geltend gemachten Protokollberichtigungsanspruch nach § 164 Zivilprozessordnung (ZPO) unanfechtbar ist.

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